KSA Kiel – Kommunaler Schadenausgleich Schleswig Holstein

Beim Kommunalen Schadenausgleich Schleswig Holstein handelt es sich um einen Verband für kommunalen Versicherungsschutz mit Sitz in Kiel. Mitglieder des Vereins sind neben Kommunen auch Sparkassen, Stadtwerke, Krankenhäuser und Hafenbetriebe. Gegründet wurde das Unternehmen bereits 1926 als Haftpflichtverband Schleswig-Holsteinischer Städte.

Konkret handelt es sich bei dem KSA Kiel um eine kommunale Selbsthilfeorganisation mit dem Zweck des Ausgleichs von Schäden seiner Mitglieder. Der Ursprung solcher Organisationen liegt zumeist in den preislich als viel zu hoch empfundenen Angeboten privater Anbieter von Haftpflichtversicherungen. Aus diesem Grund wurde seinerzeit auch der Kommunale Schadenausgleich Schleswig-Holstein gegründet. Der Versicherungsschutz der KSA Kiel erstreckt sich auf vier Bereiche: Haftpflicht, Autokasko, Autoinsassenunfall und Schulunfall.

Die Haftpflichtversicherung des KSA Kiel kommt auf für Entschädigungen, die von Mitgliedern des Kommunalen Schadenausgleichs an Dritte zu leisten sind. Der Versicherungsschutz ist dabei grundsätzlich von unbegrenzter Höhe und nach Angaben des KSA allumfassend. Es liegen also keinerlei Beschränkungen vor, wie sie in privatwirtschaftlichen Angeboten üblich sind.

Die Autokasko gewährt Mitgliedern des KSA Kiel Kaskoschutz für alle angemeldeten Fahrzeuge. Hierzu gehören unter Umständen auch die Kraftfahrzeuge der Bediensteten, sofern seitens des Dienstherrn ein erhebliches Interesse an deren Nutzung besteht. Zudem kann ein sog. Minikaskoschutz für Dienstfahrten beantragt werden.

Mit dem Autoinsassenunfallschutz gewährt der Kommunale Schadenausgleich Schleswig-Holstein einen Deckungsschutz für Insassen der von Mitgliedern angemeldeten Fahrzeuge. Konkret handelt es sich dabei um ein Tagegeld, sofern die Arbeitsfähigkeit beeinträchtigt wird, Krankenhaustagegeld gezahlt oder Entschädigungsleistungen für dauernde Arbeitsbehinderungen geleistet werden sollen. Auch der Todesfall ist mit inbegriffen.

Im Rahmen der Schulunfallversicherung wird seitens des KSA Kiel der nach dem Schulgesetz vorgeschriebene Haftpflicht- und Sachversicherungsschutz für Schüler zur Verfügung gestellt. Im Leistungsumfang ist auch ein versicherungsähnlicher Schutz für von Schülern verursachte Schäden enthalten, die sich bei Schulveranstaltungen oder beim Schülerlotsendienst ereignen.

Dem KSA können kommunale Gebietskörperschaften, also Städte, Landkreise und Vereine beitreten sowie kommunale Körperschaften ohne eine zugehörige Gebietshoheit. Letzteres beträfe zum Beispiel Ämter und Verwaltungsgemeinschaften. Darüber hinaus bietet sich noch weiteren rechtsfähigen kommunale Anstalten und Vereinen ein Beitritt zur KSA Kiel. Unternehmen, die eine Mitgliedschaft beabsichtigen, benötigen eine kommunale Beteiligung in Höhe von mindestens 50 %.

Auch unselbständige Einrichtungen können eine Mitgliedschaft beantragen, was jedoch zwecks Erhalt eines Versicherungsschutzes nicht unbedingt notwendig ist. Ein Versicherungsschutz für z.B. Eigenbetriebe erfolgt über das jeweilige Mitglied, dem der Betrieb unterstellt bzw. zugeordnet ist.

15. Mai 2011