Kinder in der privaten Krankenversicherung

Kinder in der privaten Krankenversicherung / PKV © Gina Sanders - Fotolia.com

Kinder in der privaten Krankenversicherung / PKV
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Wenn Eltern in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, dann stellt sich die Frage, wie denn die Kinder versichert werden, nicht. Die Eltern können, falls sie bei unterschiedlichen Krankenversicherungen Mitglied sind, sich aussuchen, wo sie ihr Kind versichern, denn es genießt grundsätzlich Beitragsfreiheit. Anders sieht es indes bei privat Versicherten aus. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Versicherte Beamte ist oder aufgrund seines Einkommens Mitglied in einer privaten Krankenversicherung sein kann. Hier können bzw. müssen Kinder in der Regel in der privaten Krankenversicherung versichert werden. Das gilt auch dann, wenn ein Elternteil gesetzlich versichert ist und sein Einkommen niedriger ist als das des privat Versicherten. Eine Beitragsfreiheit, wie sie eben die gesetzliche Krankenversicherung bei Kindern kennt, gibt es bei den privaten Krankenversicherungen nicht. Allerdings gibt es bei der Höhe der zu zahlenden Prämie genau wie bei den Erwachsenen auch Unterschiede, sodass sich auf alle Fälle ein Versicherungsvergleich vor Abschluss lohnt. Außerdem erhalten Kinder, dessen Eltern Beamte sind und insofern einen Beihilfeanspruch haben, ebenfalls Beihilfe, sodass sich die Prämie für die Kinder erheblich reduzieren kann.

Private Krankenversicherung für Kinder – Kontrahierungszwang

Allerdings sollten Eltern bei der Absicherung ihrer Kinder nicht zu lange warten. Da bereits bei Babys im Zusammenhang mit der Geburt medizinische Komplikationen auftreten, die zudem hohe Kosten verursachen können. Auch wenn bei Kindern grundsätzlich Wahlfreiheit bezüglich der Krankenversicherung besteht, sollten sie erst einmal bei der Krankenversicherung ihrer Eltern versichert werden, da der Vertrag dort auch rückwirkend abgeschlossen werden kann und somit keine Schwierigkeiten bei der Versicherung zu erwarten sind. Allerdings muss das Elternteil seit mindestens drei Monaten bei der Krankenversicherung versichert sein. Selbst wenn das Kind mit einer schweren Erkrankung auf die Welt kommt, ist es möglich, dass es ohne große Probleme bei der Versicherung der Eltern versichert werden kann, da bei Kindern, anders als bei Erwachsenen, keine Gesundheitsprüfung vor Abschluss des Vertrages erfolgt.

31. Mai 2011