HADG Bochum

Städte und Gemeinden sind ebenso wie Privatpersonen Schadenersatzpflichtig, wenn Dritten ein Schaden entstanden ist. So kann beispielsweise beim Einsturz eines Gebäudes das parkende Auto eines Bewohners beschädigt werden, ein auf einem öffentlichen Grundstück stehender Baum kann beim Umstürzen ebenso Personen verletzen oder gar töten. In all diesen Fällen wären die Städte zu Schadenersatz verpflichtet, der durchaus einige hunderttausend Euro, wenn nicht gar mehr betragen kann. Da die Städte diese Verpflichtungen aufgrund klammer Kassen jedoch in der Regel nicht leisten können und Haftpflichtversicherungen wie im privaten Bereich nicht zur Verfügung stehen, können Kommunale Schadenausgleiche für Abhilfe sorgen. Zu diesen Kommunalen Schadenausgleichssystemen gehört unter anderem der Haftpflichtausgleich Deutscher Großstädte HADG mit Sitz in Bochum. Er wurde bereits 1924 gegründet und ist seither für die Schadenabwicklung der großen norddeutschen Städte verantwortlich.

Zu den Mitgliedern des HADG gehören unter anderem die Städte Bremen und Hamburg, aber auch Hannover, Kassel und Kiel nutzen diesen Versicherungsschutz. In dem nicht eingetragenen Verein HADG Bochum sind derzeit mehr als 250 Kommunen und kommunale Unternehmen versichert, die nun gegenseitig bei Schäden füreinander einstehen.

HADG Bochum – Das Prinzip

Das Prinzip des HADG ist denkbar einfach. Alle Städte und Kommunen leisten Beiträge, die dann im Schadensfall an eine Stadt ausgezahlt werden, so dass diese ihrer Schadenersatzpflicht nachkommen kann. Damit bietet der HADG nicht nur den Städten, sondern auch den hier lebenden Bewohnern einen ausreichenden Versicherungsschutz, denn die Stadt kann im Ernstfall garantiert ihren Leistungen nachkommen. Der HADG Bochum arbeitet nach dem Prinzip der Umlagenfinanzierung. Die von den jeweiligen Städten benötigten Gelder werden am Ende eines Jahres ermittelt und an die Mitglieder überwiesen. So ist es nicht nötig, hohe Rücklagen zu bilden und diese zu verwalten. So können auch die Kosten niedrig gehalten werden, so dass weder hohe Verwaltungskosten noch Aufwendungen für die Verwaltung kalkuliert werden müssen. Schadensfälle können heute sogar online gemeldet werden, so dass auch der Aufwand bei den Kommunen selbst sehr gering ist.

Siehe weiterführend dazu auch:

31. Mai 2011