Autoinhaltsversicherung | Zusätzliche finanzielle Vorsorge für Waren und Wertgegenstände im KFZ

Viele Kfz-Besitzer wissen um den Fakt, das eigene Auto umfassend gegen Beschädigungen aller Art versichern zu können. Allerdings trifft dieser in den meisten Fällen erstklassige Versicherungsschutz nicht auf die sich innerhalb des PKWs befindlichen Gegenstände zu. Oftmals haben es Diebe jedoch auf gerade solche Objekte abgesehen. Es kann ebenfalls der Fall sein, dass die im eigenen Fahrzeug transportierten Güter beschädigt werden. In einem solchen Fall raten manche Finanzleute zu einer so genannten Autoinhaltsversicherung. Diese soll den Inhalt eines Automobils gegen Beschädigung, Zerstörung oder gar Diebstahl absichern.

Die Tarifbestimmungen einer Autoinhaltsversicherung

Wer sich für die Inanspruchnahme einer Autoinhaltsversicherung entscheidet, soll laut den Aussagen vieler Anbieter von interessanten Vorteilen bei der finanziellen Abdeckung der zuvor erwähnten Risiken profitieren können. Hierbei erscheinen Waren und Güter versichert, welche während des Transports in dem Fahrzeug des Versicherungsnehmers oder einem geleasten PKW beschädigt werden. Der Versicherungsschutz besteht sowohl auf dem Weg zum Kunden als auch zu etwaigen Abholorten. Hierzu zählen alle Transportwege, welche in Kauf genommen werden müssen, um die Waren auszuliefern. Der Deckungsbereich der Autoinhaltsversicherung erstattet die eintretenden Schäden aufgrund eines Unfall des Automobils, welches die Güter transportiert, eines Einbruchs in dieses Kraftfahrzeug oder gar des Diebstahls des gesamten PKWs. Zusätzlich erscheinen Schäden durch einen Brand und Blitzschlag, eine Explosion, jegliche Elementarereignisse oder eine vom Versicherungsnehmer bewiesene verkehrsbedingte Notbremsung abgesichert. Das Gesamtdeckungskonzept einer solchen Autoinhaltsversicherung kann ebenfalls Beeinträchtigungen der transportierten Ware durch von außen auf die Güter einwirkende Unfallereignisse übernehmen. Wenn es zu einem solchen Schadensfall kommen sollte, werden die Waren in voller Höhe ersetzt. Bei selbst hergestellter Ware muss jedoch beachtet werden, dass lediglich der Verkaufspreis abzüglich der branchenüblichen Gewinnspanne erstattet wird. Bei etwaigen Bezugstransporten muss der tatsächliche Einkaufspreis gemäß Rechnungen nachgewiesen werden. Wenn regulär verkaufte Ware beschädigt sein sollte, wird hierbei der ausgewiesene Verkaufspreis durch den Versicherer getragen. Bei handelsüblichen Zwischentransporten wird lediglich der gemeine Handelswert übernommen, wobei alle übrigen Güter mit dem Zeitwert bemessen werden. Eine Besonderheit bestimmter Versicherungen kann es sein, dass im Falle eines Einbruchdiebstahls in den PKW oder des Diebstahls des gesamten Kraftfahrzeuges eine Selbstbeteiligung in Höhe von rund 20 Prozent in Kauf genommen werden muss. Neben vielen anderen Versicherern bietet die Zurich eine solche Autoinhaltsversicherung an.

Autoscheibe kaputt, Autoinhalt weg? - Eine Autoinhaltsversicherung will zusätzliche finanzielle Vorsorge bieten | © Dariusz T. Oczkowicz / Fotolia

Autoscheibe kaputt, Autoinhalt weg? - Eine Autoinhaltsversicherung will zusätzliche finanzielle Vorsorge bieten
© Dariusz T. Oczkowicz / Fotolia

14. Juni 2011